Wann kommt eine Psychotherapie
in Betracht?
Psychotherapie
bedeutet Behandlung der Seele oder seelischer Probleme. Voraussetzung ist, dass
es sich um eine Krankheit handelt. Hierdurch kann es zu weitreichenden Störungen
im Denken, Fühlen, Erleben und Handeln kommen. Das wichtigste Kriterium
für eine Psychotherapie ist das eigene subjektiv empfundene Leid, in der
Fachsprache auch Leidensdruck genannt. Ob und welche professionelle Hilfe dann
notwendig wird, bespricht der Behandler gemeinsam mit dem Patienten:
wenn
z.B. bestimmte Ängste — sogenannte Phobien — oder Depressionen
es nicht mehr möglich machen, den Alltag zu bewältigen. Wer sich
zum Beispiel in engen Räumen oder unter vielen Menschen bedroht fühlt,
kann meist Alltagsdinge wie Einkaufen oder Bahn-Fahren nicht mehr erledigen
oder
wenn psychosomatische Beschwerden
gehäuft auftauchen oder eine bestimmte Krankheit chronisch wird.
Im Rahmen der medizinischen
Rehabilitation kann Psychotherapie unter bestimmten Voraussetzungen angewendet
werden, wenn eine Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten vorliegt.
Ebenfalls kommen beispielsweise seelische Reaktionen als Folge schwerer chronischer
Krankheitsverläufe in Betracht.
Psychotherapeuten
versuchen, Krankheiten zu heilen beziehungsweise den Krankheitsverlauf günstig
zu beeinflussen. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass eine Krankheit
chronisch wird.
Psychotherapie
kommt als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Beispiel nicht in
Betracht, wenn sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung
dient.
Gesetzlich
Krankenversicherte, die sich psychotherapeutisch behandeln lassen müssen,
haben es seit Januar 1999 einfacher. Eine Überweisung vom Facharzt ist
zukünftig nicht mehr erforderlich. Dann können Versicherte nicht nur
die bereits jetzt berechtigten Fachärzte für Psychotherapie, sondern
auch neu zugelassene Psychotherapeuten (Psychologische Psychotherapeuten) direkt
konsultieren. Das bedeutet für Versicherte: Sie brauchen dann nur noch
die Chip-Karte vorzulegen.
Privatversicherte
Patienten sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen, welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen, damit eine Psychotherapie genehmigt wird. Die
Privaten Krankenversicherungen handhaben dies z.T. recht unterschiedlich.
Was passiert nach der ersten Sitzung?
Zu
Beginn kann bei einem zugelassenen Therapeuten ein Erstgespräch (probatorische Sitzung) durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt die Krankenkasse. Falls sich die Notwendigkeit bzw. Indikation für eine Psychotherapie ergibt, muss die Patientin/der
Patien/ einen Arzt (sog. Konsiliararzt) aufsuchen. Dieser klärt eine eventuelle organische
(Mit)-Versachung für ihre/sein Beschwerden bzw. Symptome ab.
Die Therapie wird dann von der Patientin/vom Patienten sowie vom Psychotherapeuten bei der Krankenkasse
beantragt. In der Regel werden zuerst 25 Sitzungen beantragt und auch von der Krankenkasse bewilligt, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre keine ambulante Psychotherapie durchgeführt wurde.
Welcher Therapeut kann mich behandeln?
Entscheidend
ist, dass der Therapeut berechtigt ist, die Behandlungskosten direkt abzurechnen.
Ob ein Therapeut eine Kassenzulassung hat, muss in jedem Fall die Kassenärztliche
Vereinigung beantworten können.
Wer darf auf Kosten der Gesetzlichen
Krankenversicherung behandeln?
Zum einen
sind die bereits zugelassenen psychotherapeutisch tätigen Arzte zu nennen.
Zum anderen
kommen seit 1999 alle zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten beziehungsweise
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Betracht.
Alle diese
Behandler stehen für eine professionelle und qualifizierte Versorgung.
Kleines Lexikon der Psychotherapeuten
Ärzte:
Psychotherapeutisch tätige Arzte tragen die Zusatzbezeichnung Psychotherapie
oder Psychoanalyse. Man erkennt sie auch an der Gebietsbezeichnung Psychotherapeutische
Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie.
Ärzte
mit einer speziellen Ausbildung können auch Kinder und Jugendliche behandeln.
Psychologische
Psychotherapeuten sind
Diplom-Psychologen, die eine mehrjährige praktische Tätigkeit ausgeübt
haben. Dazu gehört eine theoretische und praktische Ausbildung. Psychologische
Psychotherapeuten haben eine anerkannte Prüfung abgelegt.
Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen
Patienten behandeln, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die
meisten Therapeuten arbeiten in freier Praxis.
Führen
die genannten Therapeuten Psychotherapien durch, betrachten sie verstärkt
die psychische Seite der Erkrankung. Dazu zählt insbesondere, auf menschliches
Erleben und Verhalten einzugehen und dieses bei Bedarf zu ändern. Medikamente
werden in diesen Therapien nicht verwendet.
Sonderfall
Psychiater: Psychotherapeuten
und Psychiater werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig verwechselt.
Tatsächlich unterscheidet sich der Beruf des Psychiaters ganz erheblich
von dem des Psychotherapeuten.
Psychiater
haben Medizin studiert und eine mehrjährige Facharztausbildung absolviert.
Ein Psychiater kennt sich vor allem im Umgang mit schweren Persönlichkeitsstörungen
und Psychosen aus. Er setzt dabei vorwiegend auf medikamentöse Behandlung.
Es gibt jedoch
auch Psychiater, die Psychotherapie ausüben. Dies aber nur, wenn sie aufgrund
einer Zusatz-Ausbildung die Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychoanalyse
führen.

Behandlungsarten
Die drei
zugelassenen Behandlungsarten sind
- Verhaltenstherapie
- Psychoanalyse und
- tiefenpsychologisch fundierte Therapie.
Verhaltenstherapie geht
davon aus, dass bestimmte Erfahrungen und Situationen unser Verhalten prägen
und maßgeblich beeinflussen. Ziel der Verhaltenstherapie ist es deshalb,
ein bestimmtes Verhalten, das als störend oder belastend empfunden
wird, zu verändern. Beispiele hierfür können schwere Essstörungen,
aber auch krankhafte Ängste sein. Die Verhaltenstherapie geht davon aus,
dass einmal gelernte Verhaltensweisen durch alternative Verhaltensweisen abgelöst
werden. Ausgehend davon beschäftigt sich diese Therapieform in erster Linie
mit dem aktuellen Verhalten des Betroffenen.
Psychoanalyse
und tiefenpsychologisch fundierte Therapie ist meist
zeitaufwendiger als eine Verhaltenstherapie. Auch diese Therapieform orientiert
sich am Verhalten. Darüber hinaus führt sie aber sehr ausführlich
in die Kindheit zurück, in die Träume, ins Unterbewusste. Dahinter
steckt die Idee, an die Wurzel des Übels zu gehen: Erst wenn unterbewusste
Blockaden und traumatische Erlebnisse hervorgeholt werden, können sich
auch die Probleme im Alltag auflösen.
Bei der
tiefenpsychologischen Therapie handelt es sich um eine
Art „kleine Analyse“. Die Vorgehensweise ist die gleiche, aber diese Therapieform
ist kürzer.
Einzel- oder Gruppentherapie?
Meistens findet
Psychotherapie als Einzeltherapie statt. Bei einigen Therapierichtungen sind
auch Gruppenbehandlungen möglich oder werden sogar bevorzugt angewandt.
Hier berücksichtigt der Therapeut, wie die Erkrankung am besten behandelt
werden kann.